Teilnahmebedingungen
Bitte beachten Sie bei Anmeldung Ihres Kindes folgende Teilnahmebedingungen:
- Ich bestätige, dass mein Kind gesund, sportlich belastbar sowie kranken- und unfallversichert ist.
- Mein Kind wird den Anweisungen des Trainerpersonals Folge leisten. Bei groben Verstößen gegen die Regeln akzeptiere ich den Ausschluss vom Lehrgang.
- Bei Verletzungen und dem Verlust von Wertsachen übernimmt die Audi Schanzer Fußballschule keine Haftung.
Datenschutzhinweis:
Ich/wir als Erziehungsberechtigte(r) erkläre(n) mich/uns einverstanden, dass persönliche Daten für eine Adressenliste verwendet werden können und auch während des Lehrgangs aufgenommene Fotos und Videos, auf denen mein/unser Kind ggf. erkennbar ist, für Veröffentlichungen über die Audi Schanzer Fußballschule in den Medien genutzt werden dürfen.
Ich/wir kann/können meine/unsere Einwilligung jederzeit für die Zukunft durch einfache Mitteilung an die FC Ingolstadt 04 Fußball GmbH (fussballschule@fcingolstadt.de) widerrufen. Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Filmaufzeichnungen im Internet durch den FC Ingolstadt 04 nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Filme kopiert oder verändert haben könnten.
- Bei Erkrankung kann die Teilnahmegebühr nur erstattet werden, wenn bei der Anmeldung ein Rücktrittsschutz abgeschlossen wurde und zudem ein ärztliches Attest eingereicht wird.
- Der Abschluss des Rücktrittsschutzes kann nur bei der Anmeldung und nicht zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
- Wenn kein Rücktrittsschutz abgeschlossen wurde, gibt es auch im Krankheitsfall keine Erstattung der Teilnahmegebühr.
- Eventuelle Erkrankungen und Verletzungen beim Training und rund um die Fußballschule sind durch die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abgesichert.
- Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl auch kurzfristig abzusagen. Schadensersatzansprüche über die Rückerstattung der Teilnahmegebühr hinaus, entstehen in diesem Fall nicht.
Rücktrittsschutz
Schließen Sie einen Rücktrittsschutz ab und gewährleisten Sie auf diese Weise, dass Ihnen nicht die vollen Kosten für das Feriencamp bei Krankheit Ihres Kindes entstehen.
Bedingungen:
- Bei Erkrankung kann die Teilnahmegebühr nur erstattet werden, wenn bei der Anmeldung ein Rücktrittsschutz abgeschlossen wurde und zudem ein ärztliches Attest eingereicht wird.
- Der Abschluss des Rücktrittsschutz kann nur bei Anmeldung und nicht zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Sollte der Rücktrittsschutz 8 Wochen vor Campbeginn in Anspruch genommen werden, wird die komplette Teilnahmegebühr abzüglich des Rücktrittschutzes erstattet. Ab 8 Wochen vor dem Campstart werden pro ausgefallenem Tag 20 € (beim Minikickercamp 15 €) erstattet (Bsp.: Bei einem 5-Tagescamp werden 100 Euro erstattet) und die bestellte Ausrüstung wird ausgehändigt/zugeschickt.
- Wenn kein Rücktrittsschutz abgeschlossen wurde, gibt es auch im Krankheitsfall keine Erstattung der Teilnahmegebühr.